Straßenrechtliche Verträge
Sollen öffentliche Verkehrsflächen dauerhaft für private Zwecke (mit)genutzt werden oder ist die Inanspruchnahme von Privatflächen für öffentliche Zwecke erforderlich, so ist zwischen der Stadt und dem/der Grundstückseigentümer*in/Nutzungsberechtigten ein entsprechender Gestattungsvertrag abzuschließen.
Beispiele
- Verlegung von Leitungen unter Wegen oder Straßen
- Grundstücksentwässerung über angrenzende Grundstücke
- Aufstellung von Werbeanlagen auf benachbarten Flächen
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.