Rotenburg-Pass
Der Rotenburg-Pass ist einkommensabhängig. Er wird nur Antragsteller*innen gewährt, die in Rotenburg (Wümme) oder den Ortschaften Borchel, Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Anspruch haben die Personen, deren Einkommen das 1,5-fache des Regelsatzes SGB II/SGB XII nicht überschreitet.
Vorteile des Rotenburg-Passes
- 75 Prozent Ermäßigung für:
- Theaterveranstaltungen der Volkshochschule (3.Rang)
- Kurse der Volkshochschule
- Vorträge der Volkshochschule (nicht für Kino und Studienreisen)
- 100 Prozent Ermäßigung für:
- die Teilnahme am Kinderferienprogramm
- die Jahresgebühr der Stadtbibliothek
- Ermäßigung für die Teilnahme an einigen Kursen der Gleichstellungsbeauftragten und auf den Eintritt ins „Ronolulu“.
Erforderliche Unterlagen
Sämtliche Einkommensnachweise, wie z.B. Lohnabrechnung, Arbeitslosen-, Renten- und / oder Wohngeldbescheid, Nachweise über Unterhaltszahlungen, Mietvertrag, Nebenkostenzahlungen, usw. Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherungsleistungen benötigen lediglich den aktuellen Leistungsbescheid.
E-Mail: stadt.kita@rotenburg-wuemme.de
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.