Reisepass
Allgemeine Informationen
Wer in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchte, benötigt bei Grenzübertritt einen Reisepass. Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt: Seit dem 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke hinterlegt.
Spezielle Hinweise
Deutsche Staatsangehörige erhalten auf Antrag einen Reisepass. Im Notfall gibt es einen vorläufigen Reisepass oder einen Expresspass: Macht der/die Antragsteller*in glaubhaft, dass er/sie sofort oder in Kürze einen Pass benötigt und die reguläre Ausstellung nicht mehr bis zum Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann nur ein Expresspass oder im besonderen Einzelfall ein vorläufiger Pass ausgestellt werden.
Antragstellung
Der Pass wird auf persönlichen Antrag ausgestellt. Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Personensorgeberechtigten erscheinen. Die Ausstellung eines Passes an Minderjährige bedarf der schriftlichen Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Seit dem 01.07.2003 ist es möglich, einen Reisepass mit 48 Seiten (anstelle 32 Seiten) über die Bundesdruckerei herstellen zu lassen. Diese Möglichkeit ist für Vielreisende geschaffen worden, die bereits vor Ablauf der Gültigkeit ihres Reisepasses aufgrund von Platzmangel bisher einen neuen Reisepass beantragen mussten. Die Antragstellung unterscheidet sich nicht vom regulären 32-Seiten-Reisepass. Der 48-Seiten-Reisepass kostet jedoch zu der regulären Gebühr zusätzlich 22 Euro.
Da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, muss mit Bearbeitungszeiten von etwa fünf bis sechs Wochen gerechnet werden. Seit dem 01.06.2005 nimmt die Stadt Rotenburg (Wümme) am digitalen Antragsverfahren der Bundesdruckerei teil, sodass auf Wunsch des Antragstellers ein Expresspass ausgestellt werden kann. Reisepässe, die mit dem Expressverfahren beantragt werden, sind innerhalb von drei bis vier Tagen nach dem Bestelleingang bei der Bundesdruckerei fertiggestellt. Die Gebühr erhöht sich bei diesem Verfahren um 32 Euro pro Pass.
Abholung
Sobald der Reisepass zur Abholung bereit liegt, erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung. Die Abholung kann (ausgenommen bei vorläufigen Reisepässen) durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Die Vollmacht kann formlos ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktuelles biometrisches Lichtbild, im Hochformat (45x35 mm), Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen.
- Der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass.
- Aktuelle Personenstandsurkunde (bei Ledigen die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde; bei verheirateten, geschiedenen bzw. verwitweten Personen die Heiratsurkunde, Familienbuch oder Stammbuch der Familie) zur Prüfung der Personenangaben, sofern noch kein Dokument von der Stadt Rotenburg (Wümme) ausgestellt wurde.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.
Gebühren:
Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, Laufzeit zehn Jahre: 70 €
Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Laufzeit sechs Jahre: 37,50 €
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Ausnahmefällen, Laufzeit maximal ein Jahr: 26 €
Zusätzlich (zur oben angeführten Gebühr) für einen 48-Seiten-Reisepass 22 €
Zusätzlich (zur oben angeführten Gebühr) für einen Pass im Expressverfahren 32 €