Personalausweis beantragen
Allgemeine Informationen
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt wird. Sie haben den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzbehörde) vorzuzeigen. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten (eID-Funktion/Onlinefunktion).
Die Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beantragt werden.
Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktuelles biometrisches Lichtbild im Hochformat (45x35 mm)
- Der bisherige Personalausweis, (Kinder-)Reisepass
- Letzte Personenstandsurkunde, sofern noch kein Dokument von der Stadt Rotenburg (Wümme) ausgestellt wurde. Bei Ledigen die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde; bei verheirateten, geschiedenen bzw. verwitweten Personen die Heiratsurkunde, Familienbuch oder Stammbuch der Familie
Antragstellung/ Formulare
Die Antragstellung ist (ab dem 16. Lebensjahr) nur durch die betreffende Person selbst möglich. Sollten Sie noch keinen Ausweis, Reisepass (Kinderreisepass) besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, muss zusätzlich ein im gleichen Haushalt lebender Elternteil für die Beantragung vor Ort sein. Das gleiche gilt, wenn die Antragstellung noch vor dem 16. Lebensjahr erfolgt. Die Anwesenheit des Kindes ist trotzdem erforderlich. Ggf. ist auch die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich (siehe Zustimmungserklärung), wenn dieser im gleichen Haushalt gemeldet ist.
Welche Art von Foto kann ich für den Personalausweis verwenden?
Ab dem 1. Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digitale Lichtbilder nutzen. Grund dafür ist eine Rechtsänderung, die bundesweit greift: das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020. Die Regelung betrifft sowohl endgültige als auch vorläufige Dokumente.
Bilder für Ausweisdokumente können nicht mehr wie bisher mittels einer App selbst angefertigt werden, sondern müssen bei Fotodienstleistenden aufgenommen und der Ausweisbehörde über einen digitalen Abruf aus einer Cloud zur Verfügung gestellt werden. Heißt: Im Fotogeschäft erhalten Sie künftig anstelle der ausgedruckten Fotos einen Barcode, der bei der Antragstellung in der Ausweisbehörde vorzulegen ist.
Kommunen können die Lichtbilderfassung in eigenen Räumen anbieten, eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Die Stadt Rotenburg (Wümme) wird voraussichtlich ab Sommer 2025 eine Fotostation im Wartebereich anbieten, an der Lichtbilder mit einem Selbsterfassungssystem digital erstellt werden können. Die Gebühr ist dann bei der Antragsaufnahme zu zahlen. Diese Bilder sind nur für die Beantragung von Ausweisen oder Pässen vor Ort verwendbar. Sie können und dürfen weder dem Antragsteller, noch anderen Behörden, beispielsweise der Führerscheinstelle, zur Verfügung gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Bearbeitungsdauer:
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.
Gebühren:
- Antragsteller ab 24 Jahren, Geltungsdauer zehn Jahre: 37 €
- Antragsteller unter 24 Jahren, Geltungsdauer sechs Jahre: 22,80 €
- Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben: gebührenfrei
- Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall: gebührenfrei
- (neue) PIN-Setzung für die Nutzung der Online-Funktion: gebührenfrei