Personalausweis – Onlinefunktion aktivieren/sperren/PIN setzen
Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise für Personen über 16 Jahre verfügen automatisch über eine Online-Ausweisfunktion. Die vor diesem Zeitraum ausgestellten Ausweise nur dann, wenn Sie die Funktion gesondert aktiviert hatten.
Diese Funktion ermöglicht es Ihnen, sich bei bestimmten Onlinevorgängen mit Hilfe einer PIN-Nummer digital zu identifizieren. Die Nutzung der Funktion ist freiwillig. Die Sperrung der Funktion (bei Verlust des Ausweises) ist am einfachsten über die Sperrhotline (Tel. 116 116) möglich. Hierfür wird das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief, den Sie nach der Antragstellung erhalten haben benötigt. Alternativ kann die Sperrung bei Verlust des Ausweises auch von der Ausweisbehörde vorgenommen werden. Hierfür wird das Sperrkennwort nicht benötigt.
Die Onlinefunktion kann nachträglich gebührenfrei aktiviert und/oder eine neue PIN gesetzt werden, wenn Sie diese nicht mehr zur Hand oder vergessen haben. Dies ist allerdings nur mit persönlicher Vorsprache im Einwohnermeldeamt unter Vorlage Ihres Ausweisdokuments möglich.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.