Legalisation
Eine Legalisation ist die amtliche Bestätigung durch eine Auslandsvertretung oder eine andere zuständige Behörde eines Staates darüber, dass eine Urkunde von der dazu berechtigten Stelle oder Person ausgestellt worden ist. Sie wird in Deutschland von der zuständigen Auslandsvertretung des Landes vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.