Geburtstagsjubiläen
80., 85., 90., 95., 100., 101., 102. etc. Geburtstage
Bei 80. und 85. Geburtstagen erhalten die Jubilare einen schriftlichen Glückwunsch des Bürgermeisters.
Bei 90. und 95. Geburtstagen erkundigen wir uns ca. 10 bis 14 Tage vor dem Jubiläum telefonisch bei den Jubilaren, ob der Besuch des Bürgermeisters oder aber einer seiner Stellvertreter gewünscht wird. Im Allgemeinen findet der Besuch am Tage des Jubiläums gegen 11 Uhr statt.
Bei einem 100., 101., 102. etc. Geburtstag schließt sich der Landrat oder einer seiner Stellvertreter der Gratulation an. Auch bei diesen Geburtstagen erkundigen wir uns 10 bis 14 Tage vorher, ob der Besuch vom Bürgermeister und vom Landrat (oder von deren Stellvertretern) gewünscht wird.
Im Falle des Besuches durch den Bürgermeister oder einer seiner Stellvertreter erhalten die Jubilare einen Blumenstrauß sowie einen Präsentkorb, der im Laufe des Vormittags von einer Rotenburger Firma geliefert wird. Aus diesem Grunde erkundigen wir uns, ob die Jubilare Diabetiker sind und ob besondere Wünsche bezüglich des Inhaltes des Präsentkorbes vorliegen.
Wenn die Jubilare keinen Besuch vom Bürgermeister und/oder vom Landrat (oder deren Vertertern) wünschen, erhalten sie ausschließlich einen schriftlichen Glückwunsch vom Bürgermeister.
Wenn erst vor kurzem der Zuzug nach Rotenburg erfolgte, bitten wir, sich so bald als möglich mit uns in Verbindung zu setzen, da das Jubiläum hier bei uns noch nicht bekannt ist. In diesem Falle benötigen wir die Kopie einer Geburtsurkunde.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.