Entsorgungscontainer
Das Aufstellen von sogenannten Entsorgungscontainern im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Rotenburg (Wümme) - dazu gehören auch die Ortschaften Borchel, Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen - stellt eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus da. Es handelt sich hierbei um eine erlaubnis-und gebührenpflichtige Sondernutzung.
Bearbeitungsdauer:
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.
Gebühren:
Für die Sondernutzung ist gemäß Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Rotenburg (Wümme) vom 05.12.1985 und dem dazugehörenden Gebührentarif Nr. 3 für das Aufstellen eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum eine Gebühr von 10 € je angefangene Sondernutzungswoche zu berechnen.
Für eine erforderliche Ausnahmegenehmigung ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 01.07.1970 i.V.m. Gebührentarif Nr. 264 eine Berechnungsspanne von 10,20 bis 767 € vorgesehen, wobei grundsätzlich der Mindestbetrag in Höhe von 10,20 € berechnet wird.