eID-Karte
Allgemeine Informationen
Bürger*innen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes können auf Antrag eine eID-Karte erhalten. Die eID-Karte enthält kein Foto und ist kein Ausweisdokument. Sie ermöglicht ausschließlich die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. So können Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten digital erledigt werden.
Auf der eID-Karte sind folgende persönliche Daten sichtbar:
- Familienname und Vornamen
- Tag der Geburt (Vorderseite) und Ort der Geburt (Rückseite)
Die eID-Karte enthält einen Chip, der auch die Anschrift erhält.
Für die Beantragung muss die antragsstellende Person mindestens 16 Jahre alt sein. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre.
Link Personalausweisportal:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Pass oder Ausweis