eID-Karte
Allgemeine Informationen
Bürger*innen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes können auf Antrag eine eID-Karte erhalten. Die eID-Karte enthält kein Foto und ist kein Ausweisdokument. Sie ermöglicht ausschließlich die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. So können Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten digital erledigt werden.
Auf der eID-Karte sind folgende persönliche Daten sichtbar:
- Familienname und Vornamen
- Tag der Geburt (Vorderseite) und Ort der Geburt (Rückseite)
Die eID-Karte enthält einen Chip, der auch die Anschrift erhält.
Für die Beantragung muss die antragsstellende Person mindestens 16 Jahre alt sein. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre.
Link Personalausweisportal:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Pass oder Ausweis
Bearbeitungsdauer:
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.