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Amtliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan Nr. 42C – Hohenesch – westlicher Rand –, 2. Änderung, Öffentliche Auslegung

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Veröffentlicht am: 08.12.2025
Amtliche Bekanntmachung_Kopf
 

Stadt Rotenburg (Wümme)
Bebauungsplan Nr. 42C – Hohenesch – westlicher Rand –, 2. Änderung

Öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt beabsichtigt, den o. g. Bauleitplan zu ändern.

Ziel der Planung ist die Vergrößerung der bestehenden Gewerbeflächen, um den bereits angesiedelten Betrieben eine Erweiterung zu ermöglichen. Das Änderungsgebiet ist in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt.

Die Entwurfsunterlagen (Bauleitplan und Begründung mit Umweltbericht) sind in der Zeit vom

17.12.2025 bis einschließlich 21.01.2026

auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de unter Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Folgende, nach Einschätzung der Stadt Rotenburg Wümme, wesentliche bereits vorliegende Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt liegen mit aus:

  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen v. 04.03.2024, keine Bedenken, mit Hinweisen
    • Zum allgemeinen Schutz des Bodens
    • Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
    • Zur Reduktion der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
    • Zu potentiellen landwirtschaftlicher Emissionen
    • Der Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen
       
  • Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie v. 25.03.2024, keine Bedenken, mit Hinweisen zu verfügbaren Informationen zu Baugrundverhältnissen am Standort.
  • Stellungnahme des Landkreises Rotenburg (Wümme) v. 05.04.2024 mit Anregungen:
    • der Unteren Naturschutzbehörde, keine Bedenken, mit Hinweisen zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
    • der Wasserwirtschaft, keine Bedenken, mit Hinweisen zur Nachweisführung der Versickerungsfähigkeit auf den betroffenen Grundstücken
    • Bodenschutzrechtliche Stellungnahme, keine Bedenken, mit Bitte zur Aufnahme eines Hinweises zur Kontaktaufnahme bei Bodenverfärbungen / Gerüchen

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren, insbesondere die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft:

  • den Menschen (Erholungsfunktionen, Immissionsbelastungen, Verkehr),
  • Tiere und Pflanzen (artenschutzrechtliche Aspekte, Biotope, Schutzgebiete, biologische Vielfalt),
  • Boden, Fläche und Wasser (Versiegelungsgrad, Vorbelastungen, geologischer Untergrund/Bodenaufbau, Niederschlagswasserentwässerung und -versickerung),
  • Klima und Luft (Lokalklima, Immissionsbelastungen),
  • sonstige Kultur- und Sachgüter (Elemente der Kulturlandschaft, Bodenfunde),
  • Landschaftsbild (Vorbelastungen, Vielfalt, Natürlichkeit)
  • Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern

Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Bei Bedarf ist die Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Rotenburg (Wümme), den 08.12.2025

Der Bürgermeister
In Vertretung

                                                         L.S.

gez. Bernadette Nadermann

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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

© Stadt Rotenburg (Wümme)

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