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Amtliche Bekanntmachung Stadt Rotenburg (Wümme) Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4) gemäß § 47d Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

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Veröffentlicht am: 01.11.2024

Amtliche Bekanntmachung_Kopf

Stadt Rotenburg (Wümme)

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4)
gemäß § 47d Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Die Stadt Rotenburg (Wümme) hat nach der Lärmaktionsplanung, Stufe 3, aus dem Jahr 2018 die Lärmaktionsplanung in der Stufe 4 fortgeschrieben. Die Planung wird nach der Auslegung, Abwägung und Beschluss durch den Rat an das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz weitergeleitet.

Zur aktiven Mitarbeit der Öffentlichkeit liegen die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom

08.11.2024 bis einschließlich 22.11.2024

im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG während der Öffnungszeiten (Mo, Mi + Fr von 8.30 – 12.00 Uhr und Do 8.30 – 18.00 Uhr) aus. Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Die Stadt Rotenburg (Wümme) ist anhand der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes, Stufe 4, verpflichtet. Im erstellten Lärmaktionsplan wird über die Auswirkungen des Straßenverkehrslärms entlang der Bundesstraßen 71, 75 und 215 sowie des Lärms an der Haupteisenbahnstrecke Bremen – Hamburg informiert sowie Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung dargestellt. Der Öffentlichkeit wird mit der Auslegung des Entwurfes Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes können der Stadt per E-Mail stadtplanung@rotenburg-wuemme.de, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Rotenburg (Wümme), Große Straße 1, Altbau, II. OG, abgegeben werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Rotenburg (Wümme), den 01.11.2024

Der Bürgermeister

                               L.S.

gez. Torsten Oestmann

 
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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

© Stadt Rotenburg (Wümme)

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