Kulturförderung
Eine neue Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Kulturarbeit wird mit Juni 2025 wirksam. Diese Richtlinie (siehe Downloads) ist mit sofortiger Wirkung maßgeblich für die Beantragung von Fördermitteln für das Haushaltsjahr 2026.
Kulturelle Institutionen, Vereine und Kulturschaffende sollten daher beachten, dass die Regelungen ab sofort gelten und die Einreichung von Zuschussanträgen für das kommende Haushaltsjahr noch bis zum 15. August 2025 möglich ist. Alle erforderlichen Dokumente zum Antragsverfahren sind auf der Homepage der Stadtverwaltung Rotenburg (Wümme) zur Verfügung gestellt. Interessierte werden gebeten, sich dort über die genauen Bedingungen und Formulare zu informieren, um eine reibungslose Beantragung zu gewährleisten.