Stadtplanung
Stadtplanung ist die vorausschauende Tätigkeit der Stadt, um die räumliche Entwicklung und Ordnung in ihrem Hoheitsgebiet zu lenken. Hierzu bedient sie sich unter anderem des gesetzlich vorgeschriebenen Instruments der Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan stellt die künftige Entwicklung der Stadt für die nächsten 10 bis 15 Jahre dar. Sobald erforderlich, werden auf der Grundlage seiner Darstellungen für Teilgebiete der Stadt Bebauungspläne aufgestellt. Diese regeln als städtische Satzung verbindlich die Bebauung der Grundstücke und die Nutzung sonstiger Flächen.