Informationsstände im öffentlichen Raum
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus, so z.B. das Aufstellen von Informationsständen, stellt grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
Die Sondernutzung darf lediglich zu Informationszwecken ausgeübt werden; gewerbliche oder gewerbeähnliche Absichten (z.B. Sammlungen oder Verkauf) sind nicht gestattet.
Das Aufstellen eines Informationsstandes auf dem Wochenmarkt ist nicht möglich!
Anmeldung eines Informationsstandes
- Formloses Anschreiben unter der Angabe:
- des Verantwortlichen/ Antragstellers
- des Aufstellungstermines und der Aufstellungsdauer
- des Standortes
- der Standgröße
- des Anlasses / Themas
- Angabe von Besonderheiten (zB. ein notwendiger Stromanschluss, Pavillon, PKW)
Hinweise zur Stromversorgung am Informationsstand erhalten Sie hier.
Bearbeitungsdauer:
Bearbeitungsgebühren:
Das Aufstellen eines Informationsstandes ist generell gebührenpflichtig. Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist ein Wochensatz von 1,50 € bzw. ein Monatstarif von 5 € je angefangenem Quadratmeter beanspruchter Straßenfläche, mindestens jedoch 20 €, zu erheben.
Gebühren werden nicht erhoben, wenn die Sondernutzung im öffentlichen Interesse erfolgt oder wenn damit staatspolitische, kirchliche (religiöse), mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgt werden sollen (z.B. für politische Parteien oder örtliche Vereine).