Grundstücksüberfahrten (Herstellung bzw. Veränderung)
Unter einer Grundstücksüberfahrt versteht man die Überfahrt einer öffentlichen Verkehrsfläche (z.B. Geh- und Radwege oder öffentliche Grünflächen), die nicht zur Aufnahme des allgemeinen Fahrzeugverkehrs bestimmt ist.
Über die Neuanlage, Verlegung oder Veränderung einer Grundstücksüberfahrt entscheidet auf Antrag die Stadt Rotenburg (Wümme) als zuständige Straßenbaulastträgerin. Fachamt ist die Abteilung Straßenbau des Bauamtes.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über die Herstellung bzw. Veränderung von Grundstückszufahrten, dem der zu verwendende Antragsvordruck beigefügt ist.