Friedhofswesen
Die Stadt Rotenburg (Wümme) ist Träger der städtischen Friedhöfe in der Lindenstraße und Freudenthalstraße sowie der Friedhöfe in den Ortschaften Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen.
Die Bürger der Stadt beziehungsweise der jeweiligen Ortschaft können auf diesen Friedhöfen Nutzungsrechte an Reihen- und Wahlgrabstellen für die Dauer von 30 Jahren erwerben.
Für den Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstellen ist eine Gebühr zu zahlen. Mit Ausnahme von Grabstellen auf den Stadtfriedhöfen, die nach dem 31.10.2002 erworben wurden, wird neben dieser einmaligen Gebühr für die Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr erhoben. Diese Unterhaltungsgebühr kann auf Antrag für die gesamte Restlaufzeit des Nutzungsrechtes in einer Summe abgelöst werden, wobei eine Abzinsung von jährlich drei Prozent vorgenommen wird.
Wahlgrabstellen können nach Ablauf des Nutzungsrechtes grundsätzlich wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb ist wahlweise für 5, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahre möglich. Ein Wiedererwerb von Reihengrabstellen ist grundsätzlich nicht möglich.
Das Errichten oder Ändern eines Grabzeichens und der damit zusammenhängenden Anlagen ist vorher bei der Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Zeichnung im Maßstab 1:10 in doppelter Ausführung beizufügen, aus der im besonderen die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem Grabstein ersichtlich ist. Für diese Genehmigung des Grabmals wird eine Gebühr erhoben.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie den jeweiligen Friedhofssatzungen bzw. Friedhofsgebührensatzungen.