Erschließungsbeitragsbescheinigung
Für Grundstücke, die im Geltungsbereich der Stadt Rotenburg (Wümme) liegen, wird auf formlosen Antrag eine Bescheinigung über bereits gezahlte beziehungsweise noch zu zahlende Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge und einmalige Abwasserbeiträge ausgestellt.