Entsorgungscontainer
Das Aufstellen von sogenannten Entsorgungscontainern im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Rotenburg (Wümme) - dazu gehören auch die Ortschaften Borchel, Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen - stellt eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus da. Es handelt sich hierbei um eine erlaubnis-und gebührenpflichtige Sondernutzung.
Bearbeitungsdauer:
Bearbeitungsgebühren:
Für die Sondernutzung ist gemäß Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Rotenburg (Wümme) vom 05.12.1985 und dem dazugehörenden Gebührentarif Nr. 3 für das Aufstellen eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum eine Gebühr von 10 € je angefangene Sondernutzungswoche zu berechnen.
Für eine erforderliche Ausnahmegenehmigung ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 01.07.1970 i.V.m. Gebührentarif Nr. 264 eine Berechnungsspanne von 10,20 bis 767 € vorgesehen, wobei grundsätzlich der Mindestbetrag in Höhe von 10,20 € berechnet wird.