Ausnahmegenehmigungen; Straßenverkehrsbehörde
In begründeten Einzelfällen ist die Straßenverkehrsbehörde berechtigt, Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Regelungen (Parkschein/Parkscheibe) oder Verboten (Halteverbote, Befahren der Fußgängerzonen) zu erteilen.
Bearbeitungsdauer:
Bearbeitungsgebühren:
Für Ausnahmegenehmigungen sind Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zu entrichten.