Veranstaltungen anzeigen
Veranstaltungen werden durchgeführt, um mit vielen Menschen zu feiern oder Musik zu hören. Alle wollen ihren Spaß haben. Das wird auch in der Regel der Fall sein. Man hat an alles gedacht, Getränke und Essen bestellt, DJ geordert. Egal ob drinnen oder draußen, alles ist geregelt. Oder?
Wenn sich viele Menschen an einem Ort befinden, sind vom Veranstalter einige Dinge zum Schutz der Gäste und der Allgemeinheit zu beachten. Wenn es brennt, müssen Fluchtwege vorhanden sein. Für Gäste oder Besucher muss ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden. Wie laut darf die Musik in der Nacht sein? Ein Besucher hat sich verletzt. Ist ein Sanitäter vor Ort? Ist für einen möglichen Krankentransport eine Rettungsgasse vorhanden? Und vieles mehr.
Immer, wenn die Öffentlichkeit Gefahren ausgesetzt wird, sind die Ordnungsbehörden Gemeinde und Polizei zum Handeln gezwungen. Dadurch soll Schaden von der Allgemeinheit, aber auch von Einzelpersonen abgewendet werden. Die Stadt Rotenburg (Wümme) ist zusammen mit der Polizei für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rotenburger Stadtgebiet zuständig.
Sollten Sie eine Veranstaltung planen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig (circa sechs Wochen vorher) mit dem Ordnungsamt der Stadt Rotenburg (Wümme) in Verbindung. Wir unterstützen Sie bei der Planung in ordnungsrechtlicher Hinsicht. Nicht jede kleine private oder öffentliche Feier ist von möglichen Auflagen betroffen. Sollte die Größe der Veranstaltung oder Feier jedoch z.B. 200 Gäste/Besucher erreichen oder planen Sie den Einsatz von pyrotechnischen Mitteln, dann sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Je früher Sie zu uns kommen und Ihre Veranstaltung anzeigen, um so eher können mögliche Probleme gelöst werden.
Für eine sorgenfreie Veranstaltung beraten wir Sie gerne.