Rattenbekämpfung
Die Gemeinde und die Personen, die die tatsächliche Gewalt über Grundstücke ausüben, sind zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Melden Sie Rattenbefall dem Ordnungsamt Ihrer Kommune. Von dort aus wird eine Firma beauftragt, die die Bekämpfungsmaßnahmen durchführt.
Rattenbefallsmeldungen sind an das Ordnungamt zu richten, mit der genauen Beschreibung der Befallsstellen.