Vergnügungssteuer
Bei Anmeldung von vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen (z.B. Catcher-, Ringkampf- und Boxveranstaltungen mit Profiteilnehmern) müssen grundsätzlich die zum Verkauf vorgesehenen Eintrittskarten zum Abstempeln durch das Steueramt vorgelegt werden. Tanzveranstaltungen sind seit Juli 2008 nicht mehr vergnügungssteuerpflichtig. Für die Anmeldung von Spielgeräten kann telefonisch oder per Email beim Steueramt ein Vordruck angefordert werden.
Näheres über die Höhe der Steuersätze können sie der Vergnügungssteuersatzung entnehmen.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.