Unerlaubte Abfallentsorgung
Abfälle sind entsprechend der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rotenburg (Wümme) (Abfallentsorgungssatzung) zu entsorgen. Die unerlaubte Abfallentsorgung, häufig auch als „wilde Mülldeponie“ bezeichnet, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden. Zusätzlich hat der Verursacher die Kosten der Beseitigung zu tragen.
Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Abfallbeseitigung deshalb an die Abfallberatung des Landkreises Rotenburg (Wümme) >>>.
Melden Sie festgestellte „wilde Mülldeponien“ in der Feldmark direkt dem Amt für Abfallwirtschaft beim Landkreis Rotenburg (Wümme) >>>.
„Wilde Mülldeponien“ innerhalb der Stadt Rotenburg (Wümme) oder in den Ortschaften können Sie der Stadt Rotenburg (Wümme) melden >>>.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.