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Anmeldung der Eheschließung

Für die Anmeldung der Eheschließung ist grundsätzlich der Standesbeamte zuständig, in dessen Bereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Bevor die Ehe geschlossen werden kann, hat der Standesbeamte zu prüfen, ob zwischen den Verlobten Ehehindernisse bestehen. Dazu dient die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot).
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich nur auf deutsche Staatsangehörige. Für ausländische Mitbürger gelten vom Recht des Heimatstaates her diverse Sondervorschriften. Je nach Familienstand sind folgende Urkunden zur Anmeldung der Eheschließung mitzubringen:
  • Beide Verlobte sind ledig und haben keine Kinder
    • je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
    • Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter
    • Personalausweis
  • Beide Verlobte sind ledig, es sind Kinder vorhanden
    • je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister der Verlobten,
    • Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter,
    • Personalausweise,
    • beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister der Kinder
  • Einer der beiden Verlobten ist geschieden oder verwitwet
    • Eheurkunden der Vorehe(n),
    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister,
    • Scheidungsurteil (wenn Kinder noch minderjährig sind),
    • Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter,
    • Personalausweise,
    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister der Kinder

Seit dem 1. Juli 1998 sind keine Trauzeugen mehr vorgeschrieben. Die Möglichkeit, Trauzeugen mitzubringen, besteht aber weiterhin. Trauzeugen müssen volljährig sein. Sie dürfen mit dem Brautpaar in einem Verwandschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis stehen. Sie müssen sich durch Personalausweis oder Reispass ausweisen können.
Die Eheschließung selbst erfolgt nach eingehender Prüfung der Ehefähigkeit und nach vorheriger Terminabsprache.

Für detaillierte Auskünfte beziehungsweise weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.



Ansprechperson
Heidi Laurinat
04261 71 187
E-Mail senden
Hartwig Röhrs
04261 71 126
E-Mail senden
Maria Plischka
04261 71 127
E-Mail senden
Herr Bottke
04261 71 128
E-Mail senden
Malte Sperling
04261 71 184
E-Mail senden
Standesamt
Ordnungsamt
Öffnungszeiten
Standesamt
Ordnungsamt

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

Gebühren

Gebühren:

  • Prüfung der Ehefähigkeit: 50 €
  • Prüfung der Ehefähigkeit: 90 € (bei Ausländerbeteiligung)
  • Erste Heiratsurkunde: 15 €
  • jede weitere Heiratsurkunde: 7,50 €
  • Stammbücher: 9 € bis 40 €
Formulare / Downloads

andere Downloads

Hinweisblatt zur Erstellung einer Eheurkunde gemäß DSGVO Art. 13 & 14.
Beiblatt "Eheschließung"
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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
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Freitag:
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