Schiedswesen
Das Schiedswesen dient der vorgerichtlichen Streitschlichtung. Manche Klagen beim Amtsgericht werden erst dann zugelassen, wenn ein vorgeschaltetes Schiedsverfahren gescheitert ist.
Schiedsverfahren werden in Rotenburg (Wümme) von Schiedsfrau Meike Hülsemann und von Martina Seifert-Mengel durchgeführt.
Termine können vereinbart werden bei:
Meike Hülsemann
Wilhelm-Richard-Straße 50
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261/2394Martina Seifert-Mengel
Große Straße 40
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261/4924
Über die Aufgaben von Schiedsfrauen und Schiedsmännern erfahren Sie hier Näheres.
Für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Rotenburg (Wümme) ist für die Amtsperiode 1.6.2025 bis 31.5.2030 eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson zu wählen (hier geht es zur amtlichen Bekanntmachung). Hierzu sind alle in der Stadt Rotenburg (Wümme) gemeldeten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen sich für dieses Amt vorzuschlagen. Wenn Sie daran interessiert sind dieses Ehrenamt auszuüben, Streitigkeiten vorgerichtlich zu schlichten, nach Ihrer Persönlichkeit und Ihren Fähigkeiten geeignet sind, dann schlagen Sie sich für das Schiedsamt vor. Ihren Vorschlag richten Sie bitte bis zum 11.04.2025 an die Stadt Rotenburg (Wümme), Ordnungsamt, Große Straße 1, 27356 Rotenburg (Wümme) oder an ordnungsamt@rotenburg-wuemme.de. Den Vorschlagsvordruck ferhalten sie unter hier.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.