Rattenbekämpfung
Die Gemeinde und die Personen, die die tatsächliche Gewalt über Grundstücke ausüben, sind zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Melden Sie Rattenbefall dem Ordnungsamt Ihrer Kommune. Von dort aus wird eine Firma beauftragt, die die Bekämpfungsmaßnahmen durchführt.
Rattenbefallsmeldungen sind an das Ordnungamt zu richten, mit der genauen Beschreibung der Befallsstellen.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.