Märkte: Jahrmarkt, Wochenmarkt
Die Stadt Rotenburg (Wümme) veranstaltet selbst die nachfolgend aufgeführten Märkte:
Jahrmärkte
Frühjahrsmarkt:
Am Freitag, Samstag und Sonntag in der
ersten vollen Woche nach dem 1. Mai
Marktplatz: Lohmarkt und Birkenweg
Öffnungszeit: 13 bis 24 Uhr
Herbstmarkt:
Am Freitag, Samstag und Sonntag
in der ersten vollen Woche nach dem 1. Oktober
Marktplatz: Lohmarkt und Birkenweg
Öffnungszeit: 13 bis 24 Uhr
Bewerbungen um Zulassung zu den Jahrmärkten sind für den Frühjahrsmarkt spätestens zum 31. Oktober des Vorjahres und für den Herbstmarkt spätestens zum 31. März des laufenden Jahres schriftlich an die Stadt zu stellen. Die Anforderungen an den Inhalt der Bewerbung entnehmen Sie bitte dem § 5 Abs. 3 der Marktordnung (siehe unten).
Wochenmärkte
Wochenmarkt am Mittwoch und Samstag jeder Woche auf dem Pferdemarkt. Dort sind nur Waren nach § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung gestattet (sogenannter „grüner Markt“).
Die Öffnungszeiten sind von 7 bis 12.30 Uhr. Anträge auf Zulassung zu den Wochenmärkten sind unter Angabe des Warenangebotes schriftlich an die Stadt zu stellen.
Über die Veranstalter anderer Märkte und Veranstaltungen erteilt die Tourist-Info der Stadt Rotenburg (Wümme) gerne Auskunft unter den Nummern 04261/71-100 und -147.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.
Gebühren:
Die Gebühren entnehmen Sie bitte Marktgebührenordnung.