Gewerbeanmeldung, -abmeldung, -ummeldung
Der Betrieb eines selbständigen stehenden Gewerbes und der eines selbständig ausgeübten Reisegewerbes ist anzeigepflichtig. Die Gewerbeanzeigen nach §§ 14 und 55 c GewO über den Beginn, die Veränderung oder die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit sind gleichzeitig mit dem Ereignis auf amtlichen Vordrucken zu erstatten.
Tipps
- Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung
- Vollmacht bei Gewerbeanzeigen durch Bevollmächtigte
- Besondere Erlaubnisse und/oder Handwerkskarte
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.
Gebühren:
Gewerbeanmeldung: 30 €
Gewerbeummeldung: 30 €
Gewerbeabmeldung: 20 €