Flächenpool und Ökokonto
Neue Ideen sind gefragt, wenn es um den gesetzlich geregelten Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft geht, mit der die Bauherren und Bauherrinnen sowie der Naturschutz leben können. Bisher wurden Ausgleichsmaßnahmen leider mehr schlecht als recht durchgeführt. Sie hatten eher eine Alibifunktion, als dass sie eine ökologische Aufwertung bewirkten.
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) besteht seit 1998 nun die Möglichkeit, geeignete Flächen für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft räumlich und zeitlich entkoppelt auszuweisen, um mit einem vorausschauenden und nachhaltigen Flächenmanagement Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Vorbereitend ist im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens „Unterstedt“ zwischen dem Naturschutzgebiet „Großes und Weißes Moor“ und dem großen, seit 2005 ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Grafeler Holz, Hammerloh und Lintel“ eine zusammenhängende Fläche von der Stadt Rotenburg erworben worden, die als Erweiterung des Naturschutzgebietes „Großes und Weißes Moor“ vorgesehen ist. Diese Flächenauswahl wurde planungsrechtlich mit der Darstellung im Flächennutzungsplan gesichert.
Der Vorteil für die Gemeinde besteht darin, Verfahren zu beschleunigen, Planungssicherheiten zu erhalten und Entwicklung von Natur und Landschaft zu optimieren.
Der Flächenpool in Unterstedt ist ein Bestandteil des Flächenmanagementes, in dem Ausgleichsflächen zusammenhängend nach einem mit der Naturschutzbehörde abgestimmten Pflegekonzept Großes Weißes Moor bevorratet werden. Danach werden im Vorgriff auf zu erwartende Eingriffe Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.
Mit Hilfe eines weiteren Instrumentes, dem Ökokonto, wird der Flächenpool bewirtschaftet. Das Konto ermöglicht die Buchung von Maßnahmen der Naturschutzes und der Landschaftspflege. Diese werden im Vorgriff realisiert und im Falle eines Eingriffes in Natur und Landschaft als Ausgleichsmaßnahmen verechnet, bzw. im Verfahren mit Hilfe von Wertstufen bzw. Werteinheiten zugeordnet und abgebucht. Darüber hinaus kann das Ökokonto die Grundlage zur Finanzierung von Maßnahmen bilden. Die Refinanzierung von Ausgleichsmaßnahmen durch den Eingriffsverursacher oder die Festsetzung von Maßnahmen im Bebauungsplan entlastet den kommunalen Haushalt durch Zahlung eines Ersatzgeldes.
Auszug aus dem Ökokonto:
Ökokonto und Flächenpool "Großes und Weißes Moor" (GWM) in Unterstedt
Eingriffsplanung nach BNatSchG und BauGB | Nicht ausgeglichene Werteinheiten | Ausgleichsmaßnahmen | Kompensationspoten- tial in Werteinheiten | Überschuss/ Fehlbedar |
B-Plan1 Unterstedt-Zwischen Schwedenkamp und Neubauerstr./ Am Kohlhof | -15.823 | Fl.6a (n. PflK-GWM) Flächengr.: 4.200qm Fl.15 (n. PflK-GWM) Flächengr.:5.700qm | 8.400 11.400 | |
Summe | -15.823 | 19.800 | 3.977 |
Auszug aus dem Pflegekonzept:
Ergänztes Konzept Hudelandschaft (Erweiterungsflächen des NSG „Großes und Weißes Moor“), Juli 2002
Nr. | Flurst. Flur 6* Flur 7(alt) | Größe (ha) | Biotoptyp (aktueller Zustand) | Wertstufe 1* | Typ | Tabelle zur Ausgleichs- bewertung gemäß NST | Wertstufe (NST) | Maßnahmen |
6a | 34/2* (34) | 0,42 | Acker | 2 (1) | Mager- Weide | 8.2.1 Feuchter Borstgrasrasen | 4 (5) | 2-4 Jahre Entzugsnutzung durch Roggen/Grünroggenanbau, danach Hutung ohne vorherige Graseinsaat |
15 | 40/20 (83/40) 40/15 | 0,245 0,325 S0,57 | Acker | 2 (1) | Mager- Weide | 8.2.1 Feuchter Borstgrasrasen | 4 (5) | 2-4 Jahre Entzugsnutzung durch Roggen/Grünroggenanbau, danach Hutung ohne vorherige Graseinsaat |
1* Die Ausgangswertstufen (gem. Modell des nieders. Städtetages), sind z.T. aufgrund der Zweckbindung durch die Ziel 5b-Förderung höher als die Wertstufen des jeweiligen aktuellen Zustandes der Flächen
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