Fischereischein
Ausstellung
Wer in Niedersachsen die Fischerei in Küstengewässern oder auf der hohen See ausüben will, braucht einen Fischereischein. Für die Fischerei in Binnengewässern ist ein Fischereischein nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
Allerdings benötigen Sie, wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, entweder einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein).
Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte) ist bei dem/der Eigentümer*in oder dem/der Fischereipächter*in des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten. Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Sportanglerverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- abgelegte Fischerprüfung, entweder
- bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
- wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
- abgelegte Prüfung als Berufsfischer
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
- Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Personalausweis
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten. Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden. Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.