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Ehefähigkeitszeugnis

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Deutsche, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in einigen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis erteilt das Standesamt in dessen Bezirk, in dem der/die Verlobte seinen/ihren Wohnsitz hat oder hatte. Bestand nie ein Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Nach Rückkehr ins Inland haben die Ehegatten die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung in ein deutsches Eheregister beim Wohnsitzstandesamt zu stellen, bzw. eine Erklärung über einen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht abzugeben.


Tipps

Je nach Familienstand sind folgende Urkunden für die Erstellung des Ehefähigkeitszeugnisses mitzubringen:

  • Beide Verlobte sind ledig und haben keine Kinder
    • je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
    • Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter
    • Personalausweise
  • Beide Verlobte sind ledig, es sind Kinder vorhanden
    • je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
    • Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter
    • Personalausweise
    • Geburtsurkunden der Kinder oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburstregister
  • Einer der beiden Verlobten ist geschieden oder verwitwet
    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
    • aktuelle Eheurkunde des geschiedenen/verwitweten Verlobten
    • Scheidungsurteil (wenn Kinder noch minderjährig sind)
    • Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter
    • Personalausweise
    • Geburtsurkunden der Kinder, evtl. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder


Ansprechperson
Heidi Laurinat
04261 71 187
E-Mail senden
Hartwig Röhrs
04261 71 126
E-Mail senden
Maria Plischka
04261 71 127
E-Mail senden
Herr Bottke
04261 71 128
E-Mail senden
Malte Sperling
04261 71 184
E-Mail senden
Standesamt
Ordnungsamt
Öffnungszeiten
Standesamt
Ordnungsamt

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

Gebühren

Gebühren:

Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 50 €
leer
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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
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Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

© Stadt Rotenburg (Wümme)

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