Brauchtumsfeuer
Die seit dem 1.2.2015 gültige Pflanzenabfallverordnung regelt die Entsorgung von Pflanzenresten und Treibseln. Nur zu den in §2 genannten Einzelfällen dürfen Pflanzenreste und Treibsel verbrannt werden. Sogenannte Brauchtumsfeuer oder Traditionsfeuer können beim Ordnungsamt jedoch beantragt werden. Hierzu zählen auch Osterfeuer.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.