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Biotop- und Artenschutz

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Neben dem Vertragsnaturschutz werden auch wertvolle Magerrasen, eine ehemalige Ackerfläche am Ahbeek und ein brachgefallener breiter Wegeseitenraum in Unterstedt durch Beseitigung von Gehölzen und Mulchen der Flächen durch den Städtischen Bauhof unter naturschutzfachlicher Anleitung zur Förderung der Heidenelke (Diathus deltoides) bzw. zur Erhaltung eines artenreichen Hochstaudensaumes bei Mahd von Ackerkratzdisteln gepflegt.
 
Zunehmend zum Problem werden Neophyten (Begriffserklärung: neo = neu, phyt = Pflanze; relativ „neue“ Pflanzenarten, die auf unterschiedlichen Wegen und Gründen eingeschleppt worden sind), die oftmals massenhaft auftreten und damit die standortgerechte, heimische Tier- und Pflanzenarten verdrängen. Der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) oder die als Herculesstaude bekannte Art taucht immer mehr in der Wümmeniederung auf, wo sie jährlich bei Blühbeginn gemäht wird.
 
Amphibienschutz durch Anlage von geeigneten Gewässern

  • Zum vorsorgenden Hochwasserschutz und zur nachhaltigen Regenrückhaltung und -versickerung dienen die Staugräben im Süden Rotenburgs. Die naturnahe Gestaltung als ungedichtetes, unregelmäßig mäandrierendes Staugrabensystem und die Anpflanzung von standortgerechten, heimischen Gehölzen in den Randbereichen verbessern den Siedlungsrand im Übergangsbereich zwischen Bebauung und freier Landschaft.
  • Im Rahmen der Flurneuordnung Unterstedt wurde 1997 ein Weidetümpel (Blänke) südöstlich von Unterstedt, Peters Knick, als temporäre Wasserfläche angelegt. Im Bereich leicht reliefierter Grünlandflächen mit einer flach verlaufenden Senke wurden mehrere flache, miteinander in Verbindung stehende Blänken angelegt, die an einen Feuchtbereich mit dichtem Weidengebüsch angrenzen. Hier ist ein geeigneter Lebensraum für Erdkröte, Grasfrosch und Teichfrosch geschaffen worden.
  • Cohrs Knick. Anlage von Amphibiengewässer in der Planungsphase.

Wegeseitenräume in Wohlsdorf

Wegraine sind seit Beginn der landwirtschaftlichen Nutzung wichtiger Bestandteil der Kulturlandschaft. Sie werden als Grenzeinrichtung, zum kurzfristigen Abstellen von landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen und zum Ablegen von Feldsteinen genutzt.
Hier entwickeln sich typische Vertreter der Saumbiotope: Hecken, Baumreihen, Hohlwege, Grabensäume, Gras- und Krautsäume als artenreiche Vernetzungselemente zwischen Kulturlandschaft und ungenutzten Bereichen.

Charakteristisch für Saumbiotope ist der kleinräumige Wechsel der unterschiedlichen Umweltbedingungen: Temperatur, Feuchtigkeit, Nährstoffverhältnisse, Wind- und Lichtverhältnisse. Dieser Wechsel auf kleinstem Raum ermöglicht, dass Arten mit ganz unterschiedlichen Lebensraumansprüchen vorkommen können. Entsprechend Tier- und Pflanzenarten der Trockenrasen, der Wiesen, der Äcker, Ruderalflur, der Hecken und Waldränder.

Neben der ökologischen Bedeutung haben Wegeseitenräume eine ganz besondere Rolle. Sie beleben das Landschaftsbild und haben damit Einfluss auf die Erholungswirkung und das Landschaftserleben. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft haben hier Veränderungen stattgefunden. Die Wegraine verändern sich oder verschwinden sogar. Es findet eine schleichende Nutzung (Düngung, Lagerung, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, mehrmalige Mahd, Befahren und Überpflügen als Vorgewende) statt, die im Endstadium sogar zur völligen Zerstörung führen kann. Unter diesen Bedingungen verändern sich die üppigen blühenden Wegraine in kümmerliche artenarme Grasstreifen, die als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt kaum noch Bedeutung haben. Im Flurbereinigungsverfahren Wohlsdorf haben schon vor und nach Abschluss des Verfahrens Veränderungen stattgefunden, die Nachbesserungen erfordern. Hier werden die Unterhaltungspflichtigen aktiv werden müssen, auch um den im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 3 Biotopverbund, 2002) verankerten Verpflichtungen einer nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume, sowie der Wahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselwirkungen nachzukommen.



Ansprechperson
Oliver Klein
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Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

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