Apostille
Ist die vereinfachte Form der Legalisation. Es wird die Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde ohne Mitwirkung einer ausländischen konsularischen Vertretung durch die zuständige inländische Behörde bestätigt. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einigen Staaten ein Übereinkommen, wonach statt der Legalisation die Anbringung einer Apostille genügt.
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