Stadt Rotenburg beruft Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Für die Kommunalwahl im September fehlen der Stadt Rotenburg noch rund 50 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Nach zurückliegenden Aufrufen zur freiwilligen Mithilfe schreibt die Stadtverwaltung nun Rotenburgerinnen und Rotenburger direkt an. Sie werden als Wahlehrenamtliche in die Wahllokale berufen, in denen noch Helferinnen und Helfer fehlen.
Die schriftliche Berufung stellt eine Verpflichtung dar. Adressaten werden per Zufallsgenerator ausgewählt, um bei der Auswahl Fairness zu gewährleisten. Gemäß §13 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist jede wahlberechtigte Person zur Übernahme eines Wahlehrenamts verpflichtet. Ein Wahlehrenamt darf nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden.
Anders als bei der zurückliegenden Bundestagswahl wird es bei der Kommunalwahl am 13. September und einer potenziellen Stichwahl am 27. September 19 statt 16 Wahllokale im Stadtgebiet geben. Zuzüglich zu den 19 Wahllokalen innerhalb der Stadt und den Ortschaften wird es noch vier Briefwahllokale im Rathaus und im Heimathaus Rotenburg geben. Da sowohl die Ämter von Landrat und Bürgermeister als auch der Kreistag und der Stadtrat zu besetzen sind, ist der Aufwand größer. Deshalb wurden die Bezirke neu zugeschnitten, was gleichzeitig mehr Menschen im Wahlehrenamt erfordert: mindestens 184.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Je nach Funktion im Wahlvorstand liegt dieses zwischen 50 und 60 Euro.
Nach wie vor gilt: Freiwillige können sich gerne für einen Einsatz im Wahllokal melden – per E-Mail an wahlen@rotenburg-wuemme.de, telefonisch unter 04261/71119 oder gar per Post an die Adresse Stadt Rotenburg, Große Straße 1, 27356 Rotenburg.