Stadt Rotenburg informiert über Grundsteuerreform
Die Stadt Rotenburg (Wümme) verschickt in diesen Tagen die Bescheide für die Erhebung der Grundsteuer an ihre Bürgerinnen und Bürger. Auf sie kommen Änderungen zu: Die Grundsteuerreform sorgt dafür, dass Eigentümerinnen und Eigentümer teils weniger, teils mehr zahlen als in zurückliegenden Jahren.
Fest steht: Die Verwaltung wird auch über die neue Grundsteuer in Summe nicht mehr einnehmen. Die Gestaltung der Reform ist „aufkommensneutral“, so der Fachausdruck. Das bedeutet: Die Einnahmen aus der Grundsteuer sollen in ihrer Gesamtheit weder sinken noch steigen.
Dass es für den Einzelnen zur Senkung oder Steigerung des Betrags kommt, hängt mit dem Messbetrag zusammen, den das Finanzamt Rotenburg für jedes Grundstück separat ermittelt hat. Dieser wird mit dem Hebesatz multipliziert, den der Rat der Stadt Rotenburg beschlossen hat: 635 Prozent für die Grundsteuer A, 450 Prozent für die Grundsteuer B. Mit dem errechneten Hebesatz ist die Reform auch in Rotenburg aufkommensneutral.
„Die Grundsteuerreform stellt für alle Beteiligten eine Herausforderung dar“, heißt es aus dem Amt für Finanzen. Aufgrund der hohen Zahl an neuen Bescheiden können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Daher lautet die Bitte aus der Stadtverwaltung, den Bescheid genau zu prüfen.
Wer der Stadt Rotenburg für den Einzug der Grundsteuer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts weiter tun: Die geänderten Beträge werden zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht. Anders verhält es sich bei Daueraufträgen: Diese müssen bei der jeweiligen Bank mit dem neuen Betrag angepasst werden.
Wer bereits vor Ausstellung der Bescheide einen veralteten Betrag überwiesen hat, bekommt diesen zurückerstattet und wird gebeten, den geänderten Betrag an die Stadtkasse zu überweisen. Anders lassen sich die Summen nicht buchen – die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.
Mehr Informationen sind auf dem Beiblatt zu finden, welches die Stadt mit den Grundsteuerbescheiden verschickt. Wer Fragen zum eigenen Grundsteuermessbetrag hat, kann sich beim Finanzamt Rotenburg melden. Es ist erreichbar unter 04261/74-333 (Grundsteuer-Hotline) oder per E-Mail an poststelle@fa-row.niedersachsen.de. Hintergründe zur Grundsteuerreform erklärt das Land Niedersachsen auf www.lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer.