Reinigungspflicht nicht vergessen!
Wie jedes Jahr im Herbst macht die Stadt Rotenburg (Wümme) alle Grundstückseigentümer erneut auf ihre Pflicht zur Gehweg- und Straßenreinigung aufmerksam.
Gerade bei herbstlichem Wetter stellt Laubfall eine erhebliche Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar.
Die Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke werden daran erinnert, dass die Stadt Rotenburg die Reinigungspflicht auf den Gehwegen und insbesondere auch in verkehrsberuhigten Bereichen (umgangssprachlich auch Spielstraßen genannt) sowie Baustraßen bis zur Straßenmitte gemäß Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen hat.
In verkehrsberuhigten Bereichen sowie Baustraßen ist der gesamte befestigte und unbefestigte Straßenbereich bis zur Mitte der Straße von Laub und anderen Verunreinigungen freizuhalten, in allen anderen Straßen die Gehwege. Für Grundstückseigentümer, die ihrer Reinigungspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen, kann es daher im Falle eines Unfalls sehr teuer werden.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird weiterhin darauf hingewiesen, dass für die Rotenburger Bürger zur Entsorgung des Herbstlaubes zwei Grünsammelplätze zur Verfügung stehen. Die in der Vergangenheit immer wieder festgestellte Entsorgung von Herbstlaub am Fahrbahnrand stellt hingegen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die Stadt Rotenburg bittet alle Bürger, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen, so dass Unfälle vermieden werden können.