Nur noch digitale Lichtbilder für Pässe und Ausweise
Ab dem 1. Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digitale Lichtbilder nutzen. Grund dafür ist eine Rechtsänderung, die bundesweit greift: das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020. Die Regelung betrifft sowohl endgültige als auch vorläufige Dokumente.
Bilder für Ausweisdokumente können nicht mehr wie bisher mittels einer App selbst angefertigt werden, sondern müssen bei Fotodienstleistenden aufgenommen und der Ausweisbehörde über einen digitalen Abruf aus einer Cloud zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet: Im Fotogeschäft erhalten Sie künftig anstelle der ausgedruckten Fotos einen Barcode, der bei der Antragstellung in der Ausweisbehörde vorzulegen ist.
Kommunen können die Lichtbilderfassung in eigenen Räumen anbieten, eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Die Stadt Rotenburg (Wümme) wird voraussichtlich ab Sommer 2025 eine Fotostation im Wartebereich anbieten, an der Lichtbilder mit einem Selbsterfassungssystem digital erstellt werden können. Die Gebühr ist dann bei der Antragsaufnahme zu zahlen. Diese Bilder sind nur für die Beantragung von Ausweisen oder Pässen vor Ort verwendbar. Sie können und dürfen weder dem Antragsteller, noch anderen Behörden, beispielsweise der Führerscheinstelle, zur Verfügung gestellt werden.