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Gehwege frei: Winterreinigung senkt Unfallgefahr

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Veröffentlicht am: 05.01.2026

Schnee ist oft nicht nur schön anzuschauen, sondern bietet leider auch das Potenzial für Unfälle und Verletzungen. Deshalb erinnert die Stadt Rotenburg ihre Bürgerinnen und Bürger an die Pflicht zur Winterreinigung.

Grundstückseigentümer haben dafür zu sorgen, dass die an den Grundstücken verlaufenden Gehwege schnee- und eisfrei sind. Werktags gilt das ab spätestens 7.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr.

In verkehrsberuhigten Bereichen, „Spielstraßen“ und sonstigen Straßen ohne Gehwege ist auf beiden Straßenseiten ein begehbarer Streifen entlang der Grundstücksgrenze freizuhalten. Dieser sollte mindestens einen Meter breit sein.

Der geräumte Schnee ist nicht auf die Straße, sondern auf geeignete Freiflächen oder gegebenenfalls auch auf das eigene Grundstück zu schaufeln, sodass auf der Fahrbahn Begegnungsverkehr problemlos möglich ist. Auch die Gossen müssen schnee- und eisfrei gehalten werden, damit Tauwasser schnell ablaufen kann und die Straßen bei Tauwetter nicht unter Wasser stehen.

Sollte das Entfernen des Eises wegen zu starken Frostes nicht möglich sein, muss der Gehweg abgestreut werden. Dazu sind nur abstumpfende Mittel wie zum Split oder Sand erlaubt.

Mieter sollten beachten, dass ihnen die Reinigungsverpflichtung oftmals per Mietvertrag übertragen wurde. Alle Reinigungspflichtigen sollten beachten, dass es bei Unfällen, die auf Glatteis zurückzuführen sind, zu hohen Schadenersatzansprüchen kommen kann.

Die Stadt Rotenburg bittet um Beachtung und wünscht allen Verkehrsteilnehmern einen unfallfreien Winter.

 
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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

© Stadt Rotenburg (Wümme)

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