Änderungen am Parkkonzept in der „Soltauer Siedlung“
Anwohner der „Soltauer Siedlung“ in Rotenburg, dem Bereich zwischen Soltauer Straße, Elise-Averdieck-Straße und Lindenstraße, äußerten im vergangenen Jahr Änderungswünsche am bestehenden Parkkonzept. Sie hatten Eigenbedarf an öffentlichen Parkflächen angemeldet. Um den genauen Bedarf festzustellen, hat die Stadt Rotenburg (Wümme) im Dezember 2022 eine Umfrage unter 209 Haushalten gestartet. „Die Zahl der Rückläufer war leider gering mit nur 22 Prozent“, berichtet Uwe Knabe aus dem Bauamt. Den Wunsch einzelner, den Parkraum künftig nur den Bewohnern zur Verfügung zu stellen, sieht die Stadt aus verschiedenen verkehrlichen Gründen kritisch. Das Parkkonzept wurde jedoch überarbeitet und angepasst.
Zum einen werden mehrere Parkflächen verkleinert beziehungsweise entfernt, um das Ein- und Ausfahren zu erleichtern. Außerdem sollen an mehreren Bereichen Parkflächen mit einer Parkscheibenregelung versehen werden. Die Parkdauer wird dort von montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr auf maximal vier Stunden beschränkt. Die Schilder werden im April/Mai entsprechend aufgestellt. „Bei der Standortwahl wurde versucht, die Rückläufer zu berücksichtigen“, teilt Uwe Knabe mit. Die Einschränkungen gelten aber auch für die Anwohner. Somit stehen in der Siedlung Parkflächen sowohl für Besucher als auch für Liefer- und Handwerksfahrzeuge zur Verfügung.
Mehrfach forderten die Anwohner eine häufigere Parkraumüberwachung. „So sollen regelmäßig Fahrzeuge außerhalb der markierten Flächen stehen und/oder die Fahrbahn beziehungsweise die Gehwege blockieren, ohne dass dies geahndet wird“, erklärt Uwe Knabe. Obwohl sich die Situation durch Umnutzung der ehemaligen Orientierungsstufe durch die Berufsbildenden Schulen (BBS) Rotenburg und der damit verbundenen täglichen Vollauslastung des Lohmarktes noch weiter verschärft hat, hat sich die Halteverbotszone in der „Soltauer Siedlung“ insgesamt bewährt, ist er der Ansicht. „Dennoch ist das Ordnungsamt regelmäßig unterwegs und ahndet Verstöße entsprechend.“
Seit mehr als 20 Jahren gibt es in der „Soltauer Siedlung“ eine Halteverbotszone, eingerichtet nach Beschwerden der Anwohner über die Parksituation. Nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen ist Parken für alle Verkehrsteilnehmer erlaubt – abgesehen von zwei kostenpflichtigen Bewohnerparkzonen im Bereich Danziger Straße/Burworthplatz. Eine Erweiterung um einen Abschnitt der Lindenstraße wurde 2008 von den betroffenen Anliegern abgelehnt, 2015 aber die gesamte Wiedaustraße aufgenommen. Der öffentliche Straßenraum sollte allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen. „Hintergrund dieser Entscheidung war, neben dem festgestellten Bedarf hinsichtlich des Diakonieklinikums, auch die Tatsache, dass der Großteil der Grundstücke innerhalb der Zone aufgrund ihrer Größe in der Lage ist, Fahrzeuge der Anwohner*innen sowie eventuelle Besucher*innen auf Privatgrund unterzubringen“, so Uwe Knabe.