Hausnummern / Straßenbenennungen
Die Stadt benennt die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Plätze und Brücken) und erteilt die Hausnummern (erstmalige Zuteilung, Umbenennung oder Einziehung), um eine rasche und zuverlässige Orientierung im Stadtgebiet zu ermöglichen. Private Erschließungsflächen (Straßen und Wege) werden ebenfalls von der Stadt benannt, wenn sie die Funktion öffentlicher Verkehrsflächen erfüllen.
Bei der Errichtung eines Neubaus auf einem bisher unbebauten Grundstück wird die Hausnummer in der Regel von Amts wegen zugeteilt. Es kann aber auch vom Grundstückseigentümer bei Bedarf formlos ein Antrag auf Zuteilung einer (weiteren) Hausnummer oder auf Umbenennung gestellt werden.
Die Stadt führt ein alphabetisch geordnetes Straßenverzeichnis mit Hausnummernkartei getrennt nach dem Stadtgebiet Rotenburg und den Ortschaften Borchel, Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen.
Tipps
Bei Antragstellung bitte einen Lageplan mit Hausgrundriss beilegen, aus dem der Hauseingang ersichtlich ist.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.