Gehwege frei: Winterreinigung senkt Unfallgefahr
Schnee ist oft nicht nur schön anzuschauen, sondern bietet leider auch das Potenzial für Unfälle und Verletzungen. Deshalb erinnert die Stadt Rotenburg ihre Bürgerinnen und Bürger an die Pflicht zur Winterreinigung.
Grundstückseigentümer haben dafür zu sorgen, dass die an den Grundstücken verlaufenden Gehwege schnee- und eisfrei sind. Werktags gilt das ab spätestens 7.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr.
In verkehrsberuhigten Bereichen, „Spielstraßen“ und sonstigen Straßen ohne Gehwege ist auf beiden Straßenseiten ein begehbarer Streifen entlang der Grundstücksgrenze freizuhalten. Dieser sollte mindestens einen Meter breit sein.
Der geräumte Schnee ist nicht auf die Straße, sondern auf geeignete Freiflächen oder gegebenenfalls auch auf das eigene Grundstück zu schaufeln, sodass auf der Fahrbahn Begegnungsverkehr problemlos möglich ist. Auch die Gossen müssen schnee- und eisfrei gehalten werden, damit Tauwasser schnell ablaufen kann und die Straßen bei Tauwetter nicht unter Wasser stehen.
Sollte das Entfernen des Eises wegen zu starken Frostes nicht möglich sein, muss der Gehweg abgestreut werden. Dazu sind nur abstumpfende Mittel wie zum Split oder Sand erlaubt.
Mieter sollten beachten, dass ihnen die Reinigungsverpflichtung oftmals per Mietvertrag übertragen wurde. Alle Reinigungspflichtigen sollten beachten, dass es bei Unfällen, die auf Glatteis zurückzuführen sind, zu hohen Schadenersatzansprüchen kommen kann.
Die Stadt Rotenburg bittet um Beachtung und wünscht allen Verkehrsteilnehmern einen unfallfreien Winter.