Wahlen
Die der Stadt Rotenburg (Wümme) nach den Wahlgesetzen zugewiesenen Aufgaben zur Organisation und Durchführung der allgemeinen politischen Wahlen werden vom Ordnungsamt durchgeführt.
Die Stadt Rotenburg (Wümme) gehört zum
Landtagswahlkreis | 53 Rotenburg |
Bundestagwahlkreis | 35 Rotenburg I - Heidekreis |
Bei Fragen rund um die Wahlen wenden Sie sich bitte an:
wahlen@rotenburg-wuemme.de oder 04261/71 131
Aktuelle Information zur Bundestagswahl am 23.02.2025 (voraussichtlich):
Deutsche im Ausland:
Deutsche im Ausland mit letztem Wohnsitz in Rotenburg (Wümme), können bis zum 02.02.2025 die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen, die Briefwahlunterlagen werden dann an die Auslandsanschrift gesendet. Aufgrund der Postbeförderungszeiten empfehlen wir die sofortige Beantragung. Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter dem nachstehenden Link:
https://bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html
Hinweise zur Briefwahl:
Am 12.01.2025 (Stichtag) werden die Wahldaten erstellt und anschließend die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Diese müssen den Wahlberechtigten spätestens am 02.02.2025 zugegangen sein.
Sie können mit Ihrer Wahlbenachrichtigung entweder am Wahltag in Ihrem Wahllokal persönlich wählen oder einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Die Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt per Post, sofern Sie den Antrag auf Ausstellung der Wahlunterlagen online oder schriftlich stellen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit direkt im Briefwahlbüro des Rathauses im Raum 13 die Briefwahl zu beantragen. Sie können dann die Briefwahlunterlagen mitnehmen oder direkt vor Ort wählen. (Dieses ist jedoch erst nach Lieferung der amtlichen Stimmzettel möglich. Wann mit der Ausstellung der Briefwahlunterlagen begonnen werden kann, ist derzeit noch nicht bekannt. Wir werden Sie hierüber an dieser Stelle zeitnah informieren.)
Ab dem 13.01.2025 ist auch die Wahlscheinbeantragung im Internet möglich. Hierzu müssen Sie nicht auf den Zugang Ihrer Wahlbenachrichtigung warten. Nutzen Sie hierfür bitte folgenden Link:
Online-Wahlscheinantrag (wird ab 13.01.2025 geschaltet)
Die Beantragung von Wahlscheinen über dieses Portal ist nur bis Dienstag, den 18.02.2025, 23:59 Uhr möglich, da ansonsten die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht sichergestellt ist. Sie haben jedoch noch die Möglichkeit Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis zum Freitag, den 21.02.2025, 15:00 Uhr persönlich im Rathaus zu beantragen.
Der Briefwähler hat dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18:00 dem Landkreis Rotenburg (Wümme) zugegangen ist. Die Auszählung der Briefwahl erfolgt beim Landkreis Rotenburg (Wümme).
Werfen Sie daher die Wahlbriefe bitte direkt beim
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme) in den Briefkasten.
Ergebnisse der Wahl:
Am Wahltag können Sie hier ab 18.00 Uhr die Ergebnisse der Wahl einsehen:
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.