Erdgemeinschaftsgrabanlage
Fluss des Gedenkens
Auf dem Waldfriedhof Freudenthaltstraße wurde zum 1.1.2015 eine Gemeinschaftsgrabanlage für Erdbestattungen eingerichtet, die den Namen „Fluss des Gedenkens" trägt. Auf Antrag kann ein Nutzungsrecht erst im Todesfall an einer Einzel- oder Doppelreihengrabstätte erworben werden. Die Anlage wird von der Friedhofsverwaltung unterhalten und gepflegt. Ein Wiedererwerb an einer Einzel -oder Doppelreihengrabstätte ist grundsätzlich nicht möglich.
Gegen eine Gebühr erfolgt die namentliche Kennzeichnung auf den vorhandenen Flusskieseln. In oder auf dem Boden der Anlage dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Es ist nicht gestattet Anpflanzungen vorzunehmen, die Gräber zu schmücken oder zu verändern. Grabmale, Gedenksteine oder sonstige baulichen Anlagen dürfen nicht errichtet werden.
Gebühren
- Einzelreihengrabstätte: 6.034,00 €
- Doppelreihengrabstätte: 12.068,00 €
- Verlängerungsgebühr: 201,00 € (pro Jahr/je Reihengrabstätte)
Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre. Die Gebühr beinhaltet eine Komplettleistung für das Grab, das zentrale Denkmal, das Grabmal, sowie die Bepflanzung und die Pflege der Anlage und die Gebühr für die laufende Unterhaltung des Friedhofes. Die Beschriftung der Flusskiesel wird nach den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.