Amtliche Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 115, 2. Änderung

Stadt Rotenburg (Wümme)
Bebauungsplan Nr. 115, 2. Änderung
– Sportanlage In der Ahe –
Erneute öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, den o.g. Bebauungsplan zu ändern. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Das Planänderungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Sicherstellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von gastronomischen Nutzungen, welche über den reinen Betrieb als Sportlertreff in ausschließlichem Zusammenhang mit Sportveranstaltungen hinausgehen. Des Weiteren erfolgt eine Klarstellung der Bestimmung von Baugrenzen und Grundflächenzahl in den textlichen Festsetzungen.
Aufgrund neuer Erkenntnisse sind die Planunterlagen überarbeitet worden.
Die Entwurfsunterlagen sind erneut in der Zeit vom
10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Rotenburg (Wümme), den 28.02.2025
Der Bürgermeister
L. S.
gez. Torsten Oestmann