Amtliche Bekanntmachung über die Neubesetzung des Schiedsamts

Neubesetzung des Schiedsamtes
Für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Rotenburg (Wümme) ist für die Amtsperiode 1.6.2025 bis 31.5.2030 eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson zu wählen. Hierzu sind alle in der Stadt Rotenburg (Wümme) gemeldeten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen sich für dieses Amt vorzuschlagen. Wenn Sie daran interessiert sind dieses Ehrenamt auszuüben, Streitigkeiten vorgerichtlich zu schlichten, nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten geeignet sind, dann schlagen Sie sich für das Schiedsamt vor. Ihren Vorschlag richten Sie bitte bis zum 11.04.2025 an die Stadt Rotenburg (Wümme), Ordnungsamt, Große Straße 1, 27356 Rotenburg (Wümme) oder an ordnungsamt@rotenburg-wuemme.de.
Den Vorschlagsvordruck erhalten Sie hier.
Weitere Informationen zum Schiedswesen erhalten Sie auf der Homepage des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. https://www.schiedsamt.de/startseite
Der Bürgermeister