Amtliche Bekanntmachung über die 45. Änderung des IV. Flächennutzungsplanes , Teil A, Kernstadt (Vor dem Stockforth) und Bebauungsplan Nr. 131 – Vor dem Stockforth –
Stadt Rotenburg (Wümme)
45. Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Kernstadt (Vor dem Stockforth)
und
Bebauungsplan Nr. 131 – Vor dem Stockforth -
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt beabsichtigt, die o. g. Bauleitpläne zu ändern bzw. aufzustellen. Das Plangebiet ist in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen das bestehende Baugebiet durch neue, experimentelle, bezahlbare und zeitgemäße Wohnangebote abzurunden. Das Änderungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Die Entwurfsunterlagen (Bauleitpläne, Begründungen mit Umweltbericht, Untersuchungen/Gutachten) sind in der Zeit vom
15.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme), www.rotenburg-wuemme.de, unter Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Parallel sind die Unterlagen über das Landesportal https://uvp.niedersachsen.de zugänglich.
Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehört neben dem Umweltbericht:
- Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Vor dem Stockforth“ der Stadt Rotenburg (Wümme) (INGENIEURBÜRO TETENS vom 10.02.2026)
- Geruchsimmissionen - Gutachten zur Aufstellung des B-Plans Nr. 131 „Vor dem Stockforth“ (INGENIEURBÜRO PROF. DR. OLDENBURG GMBH vom 13.08.2025)
- Baugrunduntersuchung – BV: Erschl. B-Plan Nr. 131 „Vor dem Stockforth“ in 27356 Rotenburg (Wümme) (CONTRAST GMBH vom 16.01.2026)
Folgende, nach Einschätzung der Stadt Rotenburg Wümme, wesentliche bereits vorliegende Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt liegen mit aus:
- Stellungnahme des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 21.01.2026 mit Anregungen bzgl. Bodenschutz, Naturschutz, vorbeugendem Brandschutz und Bauordnungsrecht,
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 05.01.2026 mit allg. Hinweisen zu Baugrundverhältnissen, Bodenabbau und Kompensationsmaßnahmen,
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 16.12.2025 mit Hinweisen zum Immissionsschutz, zur Erreichbarkeit angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen und Kompensationsflächen,
- Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Rotenburg vom 03.01.2026 mit Anregungen zur Pflanzenauswahl und mit Hinweisen zu einer Nisthilfe und Gestaltung von Stellplätzen,
- Stellungnahme der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 21.01.2026 mit Anregungen zu anbaurechtlichen Bestimmungen, Blendwirkung, Lärmschutz, Erschließung und mit Hinweisen bzgl. vorhandener Zufahrten,
- Stellungnahme von Anliegern vom 21.01./ 22.01.2026 mit Anregungen zur Eingrünung, zum Lärmschutz, den Belangen von Natur, Landschaft und Klima, Geruchs- und Lärmemissionen, Verkehrsbelastung des bestehenden Wohngebietes, Blickachsen.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren, insbesondere die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft:
- den Menschen (Erholungsfunktionen, Immissionsbelastungen, Verkehr),
- die Fläche,
- Tiere und Pflanzen (artenschutzrechtliche Aspekte, Biotope, Schutzgebiete),
- Boden und Wasser (Versiegelungsgrad, Vorbelastungen, geologischer Untergrund/Bodenaufbau, Niederschlagswasserentwässerung und -versickerung),
- Klima und Luft (Lokalklima, Immissionsbelastungen),
- sonstige Kultur- und Sachgüter (Elemente der Kulturlandschaft, Bodenfunde),
- biologische Vielfalt,
- Landschaftsbild (Vorbelastungen, Vielfalt, Natürlichkeit),
- Schutzgebiete und -objekte,
- Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern.
Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Bei Bedarf ist die Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird für die Änderung des Flächennutzungsplanes ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Rotenburg (Wümme), den 12.06.2026
Der Bürgermeister
In Vertretung
L.S.
gez. Bernadette Nadermann
Erste Stadträtin