Amtliche Bekanntmachung über die 43. Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Kernstadt (Sondergebiet Methanerzeugung Kesselhofskamp)
Stadt Rotenburg (Wümme)
43. Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Kernstadt
(Sondergebiet Methanerzeugung Kesselhofskamp)
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 25.09.2025 die 43. Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Kernstadt (Sondergebiet Methanerzeugung Kesselhofskamp), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, beschlossen.
Rotenburg (Wümme), den 26.09.2025
gez. Torsten Oestmann L.S.
Bürgermeister
Die Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB der o. g. Flächennutzungsplanänderung ist vom Landkreis Rotenburg (Wümme) mit Verfügung vom 05.12.2025 erteilt worden.
Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab dem 15.01.2026 bei der Stadt Rotenburg (Wümme), Große Straße 1, alter Teil des Rathauses, 2. OG, während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Das Änderungsgebiet ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Rotenburg (Wümme), den 15.01.2026
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann