Amtliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan Nr. 7 von Unterstedt, 2. Änderung – Hempberg, Am Schützenholz, Heidhauerkamp, Haferkamp/Floorweg – Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Rotenburg (Wümme)
Bebauungsplan Nr. 7 von Unterstedt, 2. Änderung
– Hempberg, Am Schützenholz, Heidhauerkamp, Haferkamp/Floorweg –
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, den o.g. Bebauungsplan zu ändern. Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Das Planänderungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, bestehende Siedlungsflächen im Sinne der Innenentwicklung weiter zu entwickeln und in verträglichem Maße nachzuverdichten, um dadurch den Siedlungsflächenverbrauch zu verringern. Es geht um die Schließung einer Baulücke im bebauten Siedlungsbereich in Unterstedt.
Die Entwurfsunterlagen sind in der Zeit vom
10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Rotenburg (Wümme), den 28.02.2025
Der Bürgermeister
L. S.
gez. Torsten Oestmann